Gesetze / Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

GewStDV

§ 1 Stehender Gewerbebetrieb

Stand: 10.06.2019

SteuerrechtBund26 Entscheidungen

Stehender Gewerbebetrieb ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb im Sinne des § 35a Abs. 2 des Gesetzes ist.

§ 2