Gesetze / Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
GewStDV§ 1 Stehender Gewerbebetrieb
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 26
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 25.06.1984 – GrS 4/82
- BFH, 22.08.1984 – I R 102/81Zitiert von 5
- BFH, 10.08.1983 – I R 120/80Zitiert von 8
- BFH, 06.12.1983 – VIII R 172/83Zitiert von 8
- BFH, 04.03.1980 – VIII R 150/76Zitiert von 10
- BVerfG, 12.03.1985 – 1 BvR 571/81, 1 BvR 494/82, 1 BvR 47/83Keine Vermutung der Verfolgung gleichgerichteter wirtschaftlicher Interessen durch Ehegatten bei Beurteilung der personellen Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen als Voraussetzung für die Annahme einer BetriebsaufspaltungZitiert von 37
Zuletzt entschieden
- FG Niedersachsen, 01.12.2011 – 6 K 509/09Zitiert von 1
- FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2003 – 5 K 2278/01
- BFH, 16.05.2002 – III R 9/98Zitiert von 13
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 GewStDV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Stehender Gewerbebetrieb ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb im Sinne des § 35a Abs. 2 des Gesetzes ist.